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Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Vereins Gesellschaft für lebendige Geschichte e.V. hat am 21.04.2018 folgende Beitragsordnung beschlossen:

 

Beitragsordnung des Gesellschaft für lebendige Geschichte e.V.

  • 1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
  • 2. Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag eines jeden Jahres eingezogen.
    Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA‐Lastschriftmandat.
    Alternativ ist eine Zahlung per Überweisung möglich. Sofern ein Mitglied keine Einzugsermächtigung erteilt hat, ist es verpflichtet, seinen Beitrag bis zum 31. März des Geschäftsjahres zu entrichten.
    Bei Neuaufnahme eines Mitgliedes hat die Zahlung des anteiligen Jahresbeitrages innerhalb von 6 Wochen nach Aufnahme zu erfolgen.
  • 3. Der jährliche Beitrag beträgt:
  • 3.a Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 40,00 Euro.
  • 3.b Für Kinder und Jugendliche(bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 10,00 Euro.
  • 4. Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
  • 5. Es können Umlagen und/oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden.
  • Die Erhebung von Umlagen und /oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

  • 6. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
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    Beschlossen am 21.04.2018