Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung des Vereins Gesellschaft für lebendige Geschichte e.V. hat am 21.04.2018 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung des Gesellschaft für lebendige Geschichte e.V.
Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA‐Lastschriftmandat.
Alternativ ist eine Zahlung per Überweisung möglich. Sofern ein Mitglied keine Einzugsermächtigung erteilt hat, ist es verpflichtet, seinen Beitrag bis zum 31. März des Geschäftsjahres zu entrichten.
Bei Neuaufnahme eines Mitgliedes hat die Zahlung des anteiligen Jahresbeitrages innerhalb von 6 Wochen nach Aufnahme zu erfolgen.
Die Erhebung von Umlagen und /oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Beschlossen am 21.04.2018